Neben Kauf oder Verkauf sind Vermögens-auseinandersetzungen, Beleihungen, Zwangsversteigerungen oder steuerliche Bewertungen gegenüber dem Finanzamt Grund für eine sachkundige Bewertung Ihrer Immobilie.
Der Bewertung durch das Finanzamt im Erbfall kann durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten widersprochen werden. Damit kann bei Berücksichtigung individueller Grundstücksmerkmale die Höhe der Erbschaftssteuer in den meisten Fällen erheblich reduziert werden.